I. NAME, PERSOENLICHKEIT UND SITZ
Art. 1
Unter der Bezeichnung insieme Basel, besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Basel.
II. ZWECK
Art. 2
Der Verein wahrt und fördert die Interessen von geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie aller Personen in Basel und Umgebung, denen die Betreuung geistig Behinderter obliegt. Der Verein bedient sich zur Erreichung seines Zweckes aller in Frage kommender Massnahmen, wie z.B.
a) der Aufklärung der am Vereinszweck interessierten Personen und Gruppen, sowie der Öffentlichkeit durch Wort und Schrift;
b) der Beratung der am Vereinszweck interessierten Personen im Einzelfall;
> vollständige Statuten (pdf 38 kB)